"Entweder wir finden einen Weg, oder wir machen einen."

Kompakter Überblick über meine Konditionen


Kennenlerngespräch
(Telefonisch, in der Praxis oder Online)

Dauer: ca. 30 Minuten

kostenlos


Sitzung
(in der Praxis oder Online)

Dauer: 60 Minuten

69 Euro


Sitzung
(in der Praxis oder Online)


Neurographische Sitzung
(in der Praxis oder Online)


Dauer: 90 Minuten



Dauer: 60 Minuten

100 Euro



69 Euro


Bestimmt fragen Sie sich: Warum sollte ich für meine Therapie/Begleitung selbst bezahlen?


Meine Frage an Sie: Wie viel ist Ihnen Ihre Lebenszeit wert?

Viele Betroffene müssen 6-12 Monate auf einen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlten Therapieplatz warten.
In dieser Zeit können sich Symptome verschlimmern und eine Chronifizierung ist möglich.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand im deutschen Gesundheitssystem, aber es ist leider die Realität.

Bei mir bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen einen Ersttermin.
Nutzen Sie Ihre Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz doch, um selbst aktiv zu werden - im besten Fall benötigen
Sie diesen dann nicht mehr.


Vorteile, wenn Sie die Beratung/Therapie selbst bezahlen

- kurzfristige Terminvergabe, nach dem Erstgespräch auch Online-Termine
- individuelles Eingehen auf persönliche Bedürfnisse, da ich nicht an die von der Krankenkasse vorgeschriebenen Therapiemethoden gebunden bin
- Sie können die Dauer und die Anzahl der Beratungs-/Therapiesitzungen aktiv mitbestimmen
- keine ärztliche Überweisung nötig
- es findet keine Übermittlung von Daten an die Krankenkasse statt
- die Kosten sind steuerlich absetzbar (Finanzgericht Münster, AZ 3 K 2845/02 E: auch psychotherapeutische Behandlungen bei Privattherapeuten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, )
- Erhaltung der Privatsphäre durch Selbstzahlung, da keine Befunderhebung durch die Krankenkasse erfolgt


Allgemeine Informationen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich die Therapie- und Beratungsstunden direkt mit Ihnen ab, da die Kosten im Regelfall nicht durch die Krankenkassen übernommen werden.
Ob Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Zusatzversicherung die Kosten für eine Beratung/Therapie übernimmt, sollten Sie vorab direkt mit Ihrer Versicherung abklären.

Die Kosten begleichen Sie direkt im Anschluss an die Beratungsstunde als Barzahlung oder bei Nutzung von Online-Terminen
per PayPal oder Vorabüberweisung.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung und eine Quittung.

Meine Leistungen sind gem. § 19 UStG umsatzsteuerfrei.

Ich bitte Sie darum, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.


Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich gemäß der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht, aus diesem Grund erteile ich keinerlei Auskünfte gegenüber Dritten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, auch nicht gegenüber Angehörigen.



Anmerkung:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann.
Dann besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme der Therapie durch die Krankenkasse beim Heilpraktiker für Psychotherapie.


Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung

Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt.
In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Dokumentieren Sie deshalb Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu bekommen. Notieren Sie Ihre Anrufe bei den verschiedenen Praxen mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
(Quelle: www.bdp-verband.org)

 
 
 
 
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